LEROS Reisen GmbH

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Reisemobil Ford Transit Bürstner Nexxo Family A 645

Anmeldeschein für Mietfahrzeuge

 

Name ________________________________________   Vorname ______________________________

 

Adresse _____________________________________  PLZ/Ort ________________________________

 

Beruf __________________________________  Tel. P ______________________________                

 

Handy ____________________  Tel. G ____________________ Geburtsdatum ___________________

 

Nationalität _________  Pass Nr. ___________________  Führerausweis Nr. ______________________

 

Gewünschte Mietdauer ___________________________  Ausweichdatum ________________________

 

Reiseziel ______________________________________  Reisedistanz ca. ________________________

 

Fahrer/In: Mindestalter 21 Jahre - Führerausweis mind. 2 Jahre. Kopie muss beigelegt werden.

 

□  Annullationskostenversicherung (3 % des Mietpreises)              eigene vorhanden

  Schlussreinigung   Fr. 140.--

 

Die Innenreinigung des Fahrzeuges ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter verpflichtet sich, das WC und den Schmutzwassertank zu entleeren. Andernfalls wird eine Gebühr von Fr. 100.-- verrechnet.

Für die Schlussreinigung des Mietfahrzeuges (innen) wird eine Gebühr von Fr. 140.-- erhoben, sofern diese nicht durch den Mieter vorgenommen wird.

 

Von den allgemeinen Bedingungen habe ich Kenntnis genommen.

 

Datum: ________________________________  Unterschrift: _________________________________

 

allg. Mietbedingungen Reisemobil Bürstner Nexxo A645

 

Chassis-Nr. WF07XXTTF77S23041

 

 

Im Preis inbegriffen sind: Aussenreinigung des Mietfahrzeuges, Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug (während der Mietdauer auf eigenes Risiko). Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug, 1200km, weitere km zu Fr. 0.75/km, unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt Fr. 500.-- pro Schaden, nicht ausschliessbar).

 

Brände, Glas- und Wildschäden sind versichert (ohne Selbstbehalt). Persönliche Effekten sind über die Hausratversicherung des Mieters abzudecken. Schäden, die auf Grobfahrlässigkeit zurückzuführen sind (Missachtung der Fahrzeughöhe etc.) sind nicht versichert.

 

Das Fahrzeug muss in jedem Falle auch aus dem Ausland auf  Kosten der/des Mieters zurückgebracht werden.

 

Die Reparaturkosten ab Fr. 50.--, für ausgeführte Reparaturen (mit vorgängigem Einverständnis des Vermieters) werden, unter Vorweisung detailliertes Quittungen, rückvergütet.

 

Annullationskosten: (sehr empfehlenswert) 3 % vom Mietpreis. Bei Absagen aus wichtigen Gründen: Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie (Eltern + Kinder) ist dem Vermieter, ohne Aufforderung, ein Arztzeugnis vorzuweisen. In anderen Fällen kommt folgender Tarif zur Anwendung:

 

bis 61 Tage vor Abreise:                                    20 % vom Mietpreis

60 - 31 Tage vor Abreise                                   50 % vom Mietpreis

30 -   0 Tage vor Abreise                               100 % vom Mietpreis

Im Falle eines Vertragsrücktrittes können die Verwaltungskosten von Fr. 80.-- nicht zurückerstattet werden und gehen zu Lasten des Mieters.

 

Fahrer/In: Mindestalter 21 Jahre - gültiger Fahrausweis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. B) seit mindestens 2 Jahren; bitte dem Mietvertrag eine Fotokopie des gültigen Fahrausweises beilegen. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug strecken gegen Bezahlung zu tätigen, das Mietfahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten und/oder Fahrstunden damit zu unterrichten. Personen die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und nicht über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen ausserdem bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.

 

Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeuges: Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgebracht werden. Bei der Rückgabe wird jede verspätete Stunde (ohne Vereinbarung) mit Fr. 60.-- verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietfahrzeug sorgfältig umzugehen. Er achtet selber auf das reibungslose Funktionieren des Mietfahrzeugs. Festgestellte Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Der Mieter kontrolliert den Öl- und Kühlwasserstand sowie den Reifendruck bei jeder Treibstoff-Tankfüllung. Service- und Unterhaltskosten werden rückvergütet, gegen Vorweisung detaillierter Quittungen. Die Zeit für den Unterhalt des Mietfahrzeuges geht zu Lasten des Mieters. Benzin, Gas (pauschal Fr. 45.--/Woche) sowie Autobahn- und Tunnelgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

 

Modeländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten vor der Abreise (durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter etc.) bleiben ausdrücklich vorbehalten, ohne vorgängige Meldung durch den Vermieter.

 

Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung bei Pannen, Verzögerungen etc., welche durch einen Unfall herbeigeführt werden, bei Mängeln oder verspäteter Übernahme, welche durch unvorhergesehene Gründe entstehen können/konnten. Angenommen, der Mieter kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, etc.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters.

 

Unfall: Bei Unfällen muss der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter benachrichtigen. Der Mieter muss auf der Ausstellung eines Polizeirapportes bestehen. Der Mieter oder der Fahrer darf keine mündlichen oder schriftlichen Fehlereingeständnisse machen.

 

Verdeckte Schäden: Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden am Fahrzeug oder am Inventar nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

 

Gerichtsort: Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand des Vermieters.

 

Die Kaution von Fr. 2000.-- ist bei Vertragsunterzeichnung bar, mit Kreditkarte oder mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Die Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Übernahme mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Die Kaution deckt die Selbstbehalte für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung und ist nicht Bestandteil des Mietkosten (sondern, zuzüglich zum eigentlichen Mietpreis) und wird nach Rückgabe des Mietfahrzeuges (in einwandfreiem Zustand) dem Mieter zurückbezahlt, unter Vorbehalt von Unfall- und sonstigen Schäden. Es werden keine Kreditkarten für die Bezahlung der Mietkosten akzeptiert.

 

Die Innenreinigung des Mietfahrzeuges ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, wie dieses übernommen wurde. D.h. gereinigt oder (gegen Bezahlung) in unserer Werkstatt reinigen zu lassen. Das WC und der Schmutzwassertank müssen durch den Mieter entleert werden (nicht in der vom Vermieter angegebenen Innenreinigung eingeschlossen). Andernfalls wird eine Gebühr von Fr. 100.-- verrechnet. Eine zusätzliche Gebühr für Innenreinigung wird verrechnet, sollte das Fahrzeug in ungenügend gereinigtem oder sehr schmutzigem Zustand retourniert werden, Das Geschirr ist in sauberem Zustand zurückzubringen. Mitgeführte Tiere dürfen nicht auf der Polsterung liegen, Verschmutzungen (Haare usw.) die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden, müssen durch den Mieter gereinigt werden und sind nicht durch eine im voraus bezahlte Innenreinigung gedeckt. Sollte die Reinigung nicht genügend ausgeführt sein, wird eine Gebühr (nach Aufwand) in Rechnung gestellt.

 

Die obgenannten Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

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Komfortables Reisemobil mit bis zu 6 Sitz- und Schlafplätzen. Die Sitzplätze sind mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Alkoven mit breitem Bett, im Heck Doppelstockbett, davon das untere hochklappbar. Darunter geräumige Garage. Gut ausgerüstete Küche mit viel Stauraum und 104 l Kühlschrank.

 

Variobad mit WC/Dusche, schwenkbares Waschbecken für genügend Platz zum Duschen.

 

Ein Campingtisch mit 6 Stühlen gehört zur Ausrüstung auch dazu.

Miete ab Fr. 1‘100.--/Woche

1200 km inkl.